B1 Brandschutz-Gardinen für Objekt & Gastronomie
In Hotels, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Veranstaltungsstätten und anderen gewerblich oder öffentlich genutzten Gebäuden können besondere Brandschutzanforderungen an Vorhänge und Fensterdekorationen gelten. Je nach Nutzung, Landesrecht, Gebäudeart und individuellem Brandschutzkonzept werden dabei schwer entflammbare Textilien gefordert, beispielsweise nach DIN 4102-1 (Klasse B1) oder der europäischen Norm EN 13773.
Permanente Faser-Ausrüstung – dauerhaft schwer entflammbar
Bei Textilien mit permanenter Faser-Ausrüstung ist die flammhemmende Eigenschaft dauerhaft im Faser-Polymer verankert und nicht lediglich nachträglich auf den Stoff aufgebracht. Dadurch bleibt die brandschutztechnische Eigenschaft bei sachgemäßer Pflege dauerhaft erhalten.
Hinweis für Raumausstatter, Architekten und Objektplaner
Bei der Auswahl von Objektstoffen sollten immer die zum konkreten Artikel gehörenden Prüf- und Herstellerunterlagen sowie die jeweiligen Pflegevorgaben berücksichtigt werden. Nachträglich flammhemmend ausgerüstete Textilien können ihre Schutzwirkung durch Waschen oder unsachgemäße Pflege beeinträchtigen oder verlieren.
Vorteile von B1-Gardinen mit Prüfnachweis:
- Objektsicherheit: Erfüllung der Vorgaben aus dem individuellen Brandschutzkonzept.
- Dokumentation: Zu jedem B1-Artikel liefern wir den passenden Prüfnachweis / Zertifikat für Ihre Unterlagen.
- Langlebigkeit: Permanent flammhemmende Fasern bleiben auch bei regelmäßiger Pflege geschützt.
Häufige Fragen zu B1-Brandschutztextilien
Gilt B1 automatisch für jede Hotelgardine?
Nein. Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus dem jeweiligen Brandschutzkonzept sowie den örtlichen Bauordnungen des Bundeslandes.